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   VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918   

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VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918 (https://dejure.org/2011,67684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918 (https://dejure.org/2011,67684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 12 ZB 09.1918 (https://dejure.org/2011,67684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    JugendhilferechtEingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Teilhabebeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 12 CE 10.2326

    Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    Bei Einstellung einer Maßnahme ist zu prüfen, ob diese etwa zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten führt und ob diese gegebenenfalls hinzunehmen wären, weil sie entweder nur in einer Übergangsphase zu erwarten gewesen wären oder durch flankierende Maßnahmen hätten aufgefangen werden können (vgl. BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83; BayVGH vom 7.12.2010 Az. 12 CE 10.2326).
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 12 ZB 08.2077

    Kinder- und Jugendhilfe; Keine ernstlichen Zweifel; Keine besonderen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    Abgesehen davon, dass diese schon im Hinblick auf die Vorschrift des § 35a Abs. 1a Satz 4 SGB VIII unbehelflich sind (vgl. BayVGH vom 25.3.2009 Az. 12 ZB 08.2077), weil diese Vorschrift solche Konstellationen gerade ausschließen will, sind den Ausführungen keine über die üblichen Schwierigkeiten bei Rechtschreibstörungen hinausgehenden konkreten Anhaltspunkte für eine Teilhabebeeinträchtigung zu entnehmen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    Bei Einstellung einer Maßnahme ist zu prüfen, ob diese etwa zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten führt und ob diese gegebenenfalls hinzunehmen wären, weil sie entweder nur in einer Übergangsphase zu erwarten gewesen wären oder durch flankierende Maßnahmen hätten aufgefangen werden können (vgl. BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83; BayVGH vom 7.12.2010 Az. 12 CE 10.2326).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956

    Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918
    Demzufolge hat der Beklagte die Aufwendungen nur zu übernehmen (vgl. Senatsurteil vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956), wenn die Voraussetzungen für die hier selbst beschaffte Hilfe vorlagen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer

    Hinzukommen muss, dass es als Sekundärfolge der Rechenstörung zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommt, so dass deshalb seine seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (sog. sekundäre Neurotisierung, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. April 2012 - 3 L 716/09 -, n.v.; OVG Sachsen, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 A 143/09 - VGH Hessen, Urt. v. 20. August 2009 - 10 A 1799/08 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, jeweils zit. nach JURIS; Kunkel, SGB VIII, 4. A., § 35a Rdnr. 12, 19; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 12 A 1174/11 - VGH Bayern, Beschl. v. 3. Februar 2011 - 12 ZB 09.1918 - zu Lese- und Rechtschreibschwäche, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Insoweit hat der Senat zwar bereits in seiner Entscheidung vom 3.2.2011 (Az. 12 ZB 09.1918) ausgeführt, dass Legasthenie für sich genommen weder eine seelische Störung noch sonst eine Krankheit, sondern lediglich eine Teilleistungsschwäche ist (vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. Aufl. 2001, S. 943).
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